
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat eine deutliche Warnung gegen die Teilnahme an sogenannten Gesellschafts- oder Social Bets ausgesprochen. Darunter fallen auch Unterhaltungswetten, die gegen Entgelt angeboten werden, etwa über Plattformen wie . Nach geltendem deutschen Recht sind solche Angebote nicht genehmigungsfähig und gelten als illegal.